Gebührenüberhebung — ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Nach § 352 StGB wird ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu eigenem Vorteil erheben darf, mit… … Deutsch Wikipedia
Gebührenüberhebung — Gebührenüberhebung, Straftat, die begeht, wer als Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er … Universal-Lexikon
Abgabenüberhebung — Gebührenüberhebung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Nach § 352 StGB wird ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu eigenem Vorteil erheben darf … Deutsch Wikipedia
Alle Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Liste aller Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Amtsdelikte — Amtswillkür oder auch Amtsdelikt bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde. Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung … Deutsch Wikipedia
Amtsmissbrauch — Amtswillkür oder auch Amtsdelikt bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde. Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung … Deutsch Wikipedia
Amtsmißbrauch — Amtswillkür oder auch Amtsdelikt bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde. Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung … Deutsch Wikipedia
Amtswillkür — oder auch Amtsdelikt bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde. Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm… … Deutsch Wikipedia